Allgemeine Geschäftsbedingungen – Yoga Institut Schloss Lüntenbeck, nachfolgend YISL genannt

 

1. Geltungsbereich

Für alle Leistungen des YISL gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 

 

2. Angebote

Abonnementverträge sind Nutzungsverträge mit einer fest vereinbarten vertraglichen Mindestlaufzeit von 3 Monaten, die mit einer festgelegten Frist zum Ende der vertraglichen Mindestlaufzeit kündbar sind oder sich automatisch verlängern.

Mehrfachkarten (10er-Karte) berechtigen den/die ErwerberIn zur Teilnahme an (10) offenen Kurseinheiten innerhalb des vereinbarten Zeitraums (idR 1 Jahr).

Probe- oder Schnupperstunden dienen dem Kennenlernen des jeweiligen Kursinhalts und können nur einmalig (d.h. für eine einzige Kurseinheit) gebucht werden.

Einzelstunden (Drop In) können einzeln gebucht und beliebig oft erworben werden.

Private Einzelstunden werden auf die jeweiligen Bedürfnisse des/der Einzelnen zugeschnitten, dabei wird ein individuelles Übungsprogramm entwickelt. Der Unterricht wird einzeln vereinbart. Die Vergütung richtet sich nach der Vereinbarung.

Das YISL bietet neben dem allgemeinen Kursprogramm als gesondert zu vergütende Leistungen Aus- und Weiterbildungen, Seminare und Workshops sowie Retreats und Yogareisen an. Die Teilnahme an diesen setzt eine gesonderte Anmeldung und Vergütung voraus.

Das YISL ist berechtigt, die maximale Anzahl der KursteilnehmerInnen festzulegen und zu begrenzen, wenn dies aus zwingenden organisatorischen Gründen oder für den ordnungsgemäßen Ablauf der Kurse erforderlich ist. Eine Begrenzung wird auf der Website bekannt gemacht oder im Einzelfall durch den/die KursleiterIn bestimmt.

Das YISL ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche Lage sowie die Person der/des KursleiterIn der einzelnen Kurse und Angebote in einer vertretbaren Weise zu ändern.

Das YISL bleibt an gesetzlichen Feiertagen sowie an maximal 6 Wochen pro Kalenderjahr geschlossen. Das genaue Datum der Schließungszeiten wird über die Webseite und per Aushang in den Räumlichkeiten des YISL angekündigt.

Um den teilnehmenden NutzerInnen die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die NutzerInnen nur bis Kursbeginn möglich. Ein Anspruch auf späteren Zugang zu und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit besteht nicht.

Im Falle von Krankheit, Urlaub oder anderweitiger Verhinderung des Kursleiters/ der Kursleiterin wird sich das YISL um entsprechende Vertretung bemühen. Sollte dies nicht gelingen, kann ein Kurs ausfallen, ohne dass dies zu einer Kürzung des Mitgliedsbeitrags berechtigt.

Auch Kurse mit zu geringer Auslastung können vom YISL gestrichen werden, ohne dass dies zu einer Kürzung des Abonnementbeitrags berechtigt. Das gilt, wenn bis 4 Stunden vor Beginn der offenen Stunden weniger als 5 TeilnehmerInnen pro Stunde angemeldet sind.

Sollte die Durchführung von Aus- und Weiterbildungen, Seminaren, Workshops oder Kursen nicht in Präsenzform möglich sein (z.B. aufgrund von Corona), wird die Veranstaltung online per Live-Stream durchgeführt. Die für das Angebot geltenden Widerrufs- und Stornobedingungen sind davon unberührt. Die technischen Voraussetzungen sind Sache der TeilnehmerInnen.

 

3. Vertragsschluss

Die Abonnements laufen mit einer vertraglichen Mindestlaufzeit von 3 Monaten und sind während der Mindestlaufzeit nicht ordentlich kündbar. Sofern das Abonnement nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt werden, verlängert sich das Abonnement um weitere 3 Monate.

Die Kündigung aus wichtigem Grund ist hiervon unberührt.

Die Abonnementbeiträge und das Nutzungsentgelt bei den Zehnerkarten berechtigen zur Nutzung des offenen Live-Kursangebotes des YISL im Rahmen der verfügbaren Teilnehmerplätze im Studio und ihre Live-Stream-Übertragung (falls angeboten). Ausgenommen hiervon sind die als Sonderleistung gekennzeichneten Kurse, Workshops, Seminare, Aus- und Weiterbildungen, für die eine gesonderte Anmeldung und Vergütung erforderlich ist.

Probestunden, Einzelstunden, Abos und Zehnerkarten sind im Voraus und für die gesamte zu zahlen.

Die monatlichen Abonnementbeiträge sind durch Überweisung oder Barzahlung im Voraus zu zahlen.

Die Teilnahmeberechtigung an Kursen, Seminaren und Workshops sowie an privaten Einzelstunden ist von der rechtzeitigen Bezahlung der entsprechenden Teilnahmegebühr im Voraus abhängig.

Die gesamte Teilnahmegebühr bei Kursen und Workshops ist sofort, spätestens 7 Tage nach Erhalt der Anmeldebestätigung zur Zahlung fällig. Wird der Betrag nicht rechtzeitig ausgeglichen, ist das YISL berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den Platz an eine andere Person zu vergeben.

Befindet sich einE AbonnentIn mit der Zahlung von zwei Monatsbeiträgen in Verzug, ist das YISL berechtigt, das Abonnement fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Das YISL behält sich in diesem Fall vor, Schadensersatzansprüche gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.

Das YISL ist berechtigt die Preise für die Nutzung seiner Angebote und Kurse gemäß § 315 BGB zu ändern. Eine Preisänderung für die Abonnements ist nur wirksam, wenn sie mindestens einen Kalendermonat im Voraus durch allgemein zugänglichen und deutlich sichtbaren Aushang in den Räumen des YISL und auf dessen Webseite mit Benennung der neuen Preise angekündigt wird. Der Aushang ersetzt die Erklärung nach § 315 Absatz 2 BGB. Den TeilnehmerInnen steht ein einmaliges Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten Preisänderung zu.

Die ausgewiesenen Preise sind Endpreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle anderen Preisbestandteile

Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Mehrwertsteuer oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist das YISL berechtigt, diese zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung bzw. Einführung zu verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht. 

Kündigungen sind formlos, schriftlich per Email an yoga[at]schloss-luentenbeck.de, postalisch an Yoga Institut Schloss Lüntenbeck, Lüntenbeck 1, 42327 Wuppertal, oder vor Ort im YISL abzugeben. Kündigungen in mündlicher oder fernmündlicher Form sind ausgeschlossen.

Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich.

Vorübergehendes Ruhen der Nutzungsberechtigung (Ruhezeit) des Abonnements

Eine Ruhezeit ist nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, eines ärztlichen Schwangerschaftsnachweises möglich. Die Ruhezeit beträgt nach Wahl des Nutzers mindestens einen vollen Vertragsmonat, maximal jedoch sechs volle Vertragsmonate. Beginn und Dauer der Ruhezeit ist dem YISL durch schriftliche Erklärung des Nutzers bekannt zu geben. Die Erklärung muss spätestens zu Beginn der Ruhezeit unter Vorlage der erforderlichen Nachweise erfolgen. Die rückwirkende Erklärung der Ruhezeit ist nicht möglich.

Während der Ruhezeit können die Einrichtungen, Kurse und Angebote des YISL nicht genutzt werden. Die Vertragslaufzeit des Abonnements erhöht sich um die Anzahl der Monate der beanspruchten Ruhemonate. Eine Kündigung während der Ruhezeit ist nicht möglich.

Besonderheiten bei der Buchung von Sonderleistungen (private Einzelstunden, Aus-/ Weiterbildungen, Workshops, Seminare, Retreats, Yoga-Urlaube) und festen Kursen

Mit Zusendung der Anmeldebestätigung an den/die TeilnehmerIn zu Aus-/Weiterbildungen, festen Kursen, privaten Einzelstunden, Workshops, Seminaren, Retreats sowie zu Yoga-Urlauben des YISL werden verbindliche Teilnahmeverträge geschlossen. Das YISL bestätigt die Anmeldung durch den Versand einer Anmeldebestätigung per E-Mail. Nur in Ausnahmefällen senden wir die Bestätigung per Post.

Der gesamte Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Anmeldebestätigung zur Zahlung fällig, spätestens bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Wird der Betrag nicht rechtzeitig ausgeglichen, ist das YISL berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, den Platz an eine andere Person zu vergeben.

Aus-/Weiterbildungen, feste Kurse, Workshops, Seminare, Retreats sowie Yoga-Urlaube können durch das YISL bei fehlendem TeilnehmerInneninteresse oder Krankheit der Kursleitung abgesagt werden. Die bereits geleistete Kursgebühr wird in diesem Falle automatisch zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
 

4. Widerrufsrecht

VerbraucherInnen i.S.d.G. (also eine natürliche Person, die die Buchung zu einem Zweck vollzieht, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

Der/die VerbraucherIn hat ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Buchung. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Mit der Zustimmung zu diesen AGB bestätigt der/die VerbraucherIn, dass er/sie zur Kenntnis genommen hat, dass nach § 356 Abs. 5 BGB durch die Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages das Widerrufsrecht erlischt. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist, also vor Beginn des Kurses/Seminars, etc. absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie einen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Ausschluss des Widerrufsrechts
Gemäß § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei der Buchung von Sonderleistungen (Weiterbildungen, Privatstunden, Seminaren, Workshops, Retreats und Yoga-Urlaube). Dies bedeutet, dass jede Anmeldung zu einer Aus-/Weiterbildung, Workshop, einer Privatstunde, einem Seminar, Retreat oder Yoga-Urlaub unmittelbar nach der Bestätigung durch YISL verbindlich ist und unter Berücksichtigung der Regelungen zur Stornierung der Veranstaltung zur Bezahlung verpflichtet. Aus Kulanz kann Unity Training eine Widerrufsmöglichkeit einräumen. Diese sind in den jeweiligen Verträgen/Anmeldeformularen vermerkt.

Stornierung/Kündigung
Stornierungen der Anmeldungen zu festen Kursen, Einzelstunden, Seminaren oder Workshops sind nach Ablauf der Widerrufsfrist nur bis zu 4 Wochen vor Kursbeginn bzw. Beginn der Sonderveranstaltung kostenfrei möglich. Bei Stornierungen bis zu 14 Tage vor der Veranstaltung oder vor Kursbeginn werden 50 % der Gebühr berechnet, bei Stornierungen bis zu 7 Tage vor der Veranstaltung oder vor Kursbeginn wird eine Gebühr von 70 % des gebuchten Kurses bzw. der Veranstaltung berechnet. Spätere Stornierungen werden mit 100 % der gebuchten Leistung berechnet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Widerrufsregelungen/Stornierungen der Anmeldungen zu Aus-/Weiterbildungen, Retreats und Yoga-Reisen sind in den jeweiligen Verträgen vermerkt.

 

5. Datenschutz

Sämtliche TeilnehmerInnen von YISL werden hiermit darauf hingewiesen, dass ihre personenbezogenen Daten zu Bearbeitungszwecken elektronisch gespeichert werden. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung werden dabei selbstverständlich eingehalten. Die TeilnehmerInnen erklären sich in diesem Umfang mit der Bearbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten bereit. Weitere Informationen unter dem Punkt „Datenschutz“.
Die TeilnehmerInnen verpflichten sich, sämtliche Änderungen ihrer persönlichen Verhältnisse, die für die Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses von Bedeutung sein können, insbesondere die Änderung des Namens, der Adresse, der Kontoverbindung sowie den Wegfall von Umständen, die zu der Gewährung von Preisvergünstigungen führen, unverzüglich YISL schriftlich mitzuteilen. 
 

6. Urheberrecht

Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Schulungsunterlagen, Bücher, CDs, Video- oder Audiodateien oder Teilen davon behalten wir uns vor, sofern keine anderen Angaben gemacht werden. Kein Teil davon darf ohne schriftliche Genehmigung der Geschäftsführung des YISL oder der entsprechenden Hersteller in irgendeiner Form (Fotokopie, Mikrofilm, Dateien oder andere Verfahren), auch nicht zum Zwecke der eigenen Unterrichtsgestaltung, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns Schadenersatzforderungen vor.

Der gesamte Inhalt der in einem Service des YISL enthalten oder durch YISL bereitgestellt wird, wie Text, Bilder, Audio/Video-Clips, digitale Downloads, ist Eigentum des YISL oder von Dritten, und ist durch das Urheberrecht geschützt. 
 

7. Haftung, Gesundheitszustand

Unsere Angebote sind darauf ausgerichtet, Körper und Geist in Balance zu bringen. JedeR Teilnehmende entscheidet selbst, wie weit er/sie sich auf die angebotenen körperlichen und psychischen Prozesse einlässt.

Jede/r KursteilnehmerIn ist für seinen/ihren gesundheitlichen Zustand sowie für seine/ihre körperliche Belastung selbst verantwortlich. Die Kurs/Seminarleitenden Kräfte des YISL bemühen sich nach bestem Wissen und Gewissen allen Teilnehmenden im Rahmen ihrer Möglichkeiten gerecht zu werden. Dazu ist es erforderlich, dass der/die KursteilnehmerIn das YISL, bzw. den/die jeweilige Kurs/SeminarleiterIn über bestehende körperliche Einschränkungen oder gesundheitlichen Störungen (physisch & Psychisch), unterrichtet, die seine/ihre Fähigkeit zur Ausbildungs-/Kurs-/Seminarteilnahme beeinträchtigen könnten. In Zweifelsfällen wird der/die Kursteilnehmer/in diese vorher ärztlich abklären und jeweils vor Ausbildungs-/Kurs-/Seminarteilnahme mit der Kursleitung besprechen oder eine entsprechende E-Mail an yoga@schloss-luentenbeck.de senden.

Das YISL haftet grundsätzlich nicht für Schäden der KursteilnehmerInnen, das gilt auch für Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Kursteilnehmers/der Kursteilnehmerin aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des YISL beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die VertragspartnerIn regelmäßig vertrauen darf.

Für die von KursteilnehmerInnen mitgebrachten Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt das YISL keine Haftung für deren Verlust oder Beschädigung.

Live-Stream Yoga-Kurse/Yoga-Stunden finden im gegenseitigen Einvernehmen als solche über Zoom statt. Dies hat zur Folge, dass die Yogalehrerin/der Yogalehrer nicht wie bei einer Präsenzveranstaltung sofort bei Problemfällen und Fehlstellungen eingreifen kann. Die TeilenehmerInnen akzeptieren diese besondere Form des Yoga-Unterrichts.


Ausbildungsverträge

Geht eine Rücktrittserklärung bis 2 Monate vor Veranstaltungsbeginn beim YISL ein, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 100 Euro an. Ab 2 Monate bis 1 Monat vor Ausbildungsbeginn sind im Falle eines Rücktritts 50% des Ausbildungsbetrags zu zahlen. Bei späteren Stornierungen oder bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung werden 100 % der gebuchten Leistung berechnet. Bei Stornierung aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit mit Attest) kann nach Absprache auf die nächst folgende oder andere Veranstaltung umgebucht werden. Das YISL ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Krankheit oder Unfall müssen durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Dem/der TeilnehmerIn bleibt vorbehalten, den Nachweis eines geringeren Schadens zu erbringen.

Allgemeine Geschäftbedingungen für den Seminarraum Yoga Institut Schloss Lüntenbeck

 

1. Vertragsabschluss

Vermieter für den Seminarraum ist das Yoga Institut Schloss Lüntenbeck.

Der Vertag kommt durch die Unterzeichnung beider Parteien zustande.

Mehrere Mieter haften für die Verpflichtung aus dieser Vereinbarung gesamtschuldnerisch.

Mündliche, Fernmündliche Absprachen sowie Absprachen per Textnachricht, Messenger oder Email sind verbindlich.


2. Mietobjekt

Mietobjekt ist ausschließlich der Seminarraum in der historischen Scheune von Schloss Lüntenbeck.
Eine etwaige Nutzung des Treppenhauses und/oder des Hofes durch den Mieter und dessen Gäste bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

Für das Mietobjekt stehen Parkplätze außerhalb des Hofes zu Verfügung, parken auf dem Hof ist strengsten untersagt.

Grundsätzlich ist das Rauchen im Mietobjekt und dem dazu gehörigen Treppenhaus verboten.

Die Mietsache wird in dem Zustand übergeben, in dem sie sich befindet. Der Mieter erkennt diesen Zustand als vertragsgemäß an.

Sofern eine detaillierte Objekt- und Inventarbeschreibung beigefügt ist, ist diese für den Zustand und die Ausstattung des Mietobjektes maßgebend.

Das Mietobjekt ist für öffentliche Veranstaltungen für bis zu höchstens 100 Personen bau- und ordnungsrechtlich zugelassen. Es ist alleine Sache des Mieters auf eigene Kosten geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine Überfüllung oder drohende Überfüllung des Mietobjektes während der Veranstaltung rechtzeitig zu verhindern.

Der Raum darf jedoch auf keinen Fall zu Sport- oder Tanzveranstaltung genutzt werden, bei denen es zu rhythmischen bzw. schwingenden Belastungen durch die Nutzung kommt.


3. Genehmigungen

Die für die Veranstaltungen erforderlichen Genehmigungen sind vom Mieter rechtzeitig einzuholen und dabei erteilten behördlichen Auflagen ist Folge zu leisten.

Der Mieter ist für die Einhaltung der gesetzlichen Sperrzeiten im vollen Umfang eigenverantwortlich.  

Zum Schutz der Anwohner sind musikalische Darbietungen oder elektronisch verstärkte Ansprachen durch den Vermieter zu genehmigen. Grundsätzlich gilt, dass elektronisch verstärkte Darbietungen rechtzeitig schriftlich anzuzeigen sind.

Der Vermieter behält sich vor, dem Charakter des Hauses zuwiderlaufende Veranstaltungen, Darbietungen und Präsentationen auszuschließen. Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter bei Ausübung dieses Rechtes sind ausgeschlossen.

Alle von dieser Regelung abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Der Mieter haftet bei Zuwiderhandlung für alle daraus resultierenden Folgen.
Der Mieter kann auf Anforderung namentlich den Ordnungsbehörden genannt werden. Eine eventuelle Versagung oder Spätere Rücknahme der Genehmigungen, die nicht auf einem vom Vermieter zu vertretenden Mangel des Mietobjekts beruht, berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag.


4. Lärmschutz, Nachbarrecht

Der Mieter ist verpflichtet, den vom Mietobjekt und den dazu gehörigen Parkplätzen ausgehenden Lärm durch geeignete Maßnahmen so einzuschränken, dass an den Häusern der Nachbarschaft Lärmgrenzwerte von 50 dB(A) tagsüber und 35dB(a) nachts eingehalten werden. Als Nachtzeit gilt die Zeit ab 22:00 Uhr. Entsprechendes gilt für alle anderen Einwirkungen oder Immissionen auf Nachbargrundstücke.


5. Haftung

Der Mieter haftet für alle Schäden oder Verluste am Gebäude und Inventar, die durch ihn, durch die von ihm beauftragte eingeschaltete Dritte oder seine Gäste entstanden sind.

Der Mieter verpflichtet sich, auf eigene Kosten eine für die Dauer der Veranstaltung geltende Veranstalterhaftpflichtversicherung zu unterhalten, die alle üblichen Risiken der geplanten Veranstaltung hinsichtlich Personen- und Sachschäden abdeckt.

Der Vermieter kann den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung fristlos kündigen, sofern der Mieter die gemäß der vorstehenden Regelungen bestehenden Verpflichtungen nicht erfüllt.

Störungen und Defekte an den zur Verfügung gestellten Einrichtungen werden, soweit möglich, beseitigt.

Schadensersatzansprüche des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache oder wegen Verzug des Vermieters mit der Mangelbeseitigung sind ausgeschlossen, soweit der Mangel vom Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verschuldet wurde. Hiervon unberührt bleibt der Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung.Der Mieter kann gegen den Mietzinsanspruch des Vermieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Kann der Raum nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, sind Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter, auch wegen Nichterfüllung, ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine etwaige Haftung ist betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt.

Sind vom Mieter eigene elektrische Anlagen vorgesehen, so bedarf es vor Anschluss der Zustimmung des Vermieters; diese Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn die anerkannten Regeln der Technik unter besonderer Berücksichtigung der VBG, VDE sowie der Versstätt VO in der jeweils gültigen Fassung vom Veranstalter beachtet werden.

Der Mieter haftet für die pflegliche Behandlung und Ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt den Vermieter insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei, als der Vermieter im Hinblick auf diese Ansprüche nicht gegenüber dem Mieter haftet.


6. Haftung für eingebrachte Sachen

Die eingebrachten Sachen des Mieters lagern auf dessen Gefahr in dem Seminarraum und sind unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung zu entfernen. Für Verluste oder Beschädigungen dieser Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Haftung.

Eingebrachte Dekorations- und Verpackungsmaterialien etc. sind vom Mieter, auf eigene Kosten zu entsorgen; geschieht dies nicht, ist der Vermieter berechtigt diese auf Kosten des Mieters entsorgen zu lassen.


7. Werbemaßnahmen

Alle im und um das Haus herum beabsichtigten Werbemaßnahmen des Mieters bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters.


8. Vertragsänderungen

Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarungen einschließlich dieser Veranstaltungsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Hat der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die Sicherheit oder den Ruf und das Ansehen des Hauses zu gefährden droht, sowie in Fällen höherer Gewalt, kann er die Durchführung der Veranstaltung absagen. Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.


9. Zahlungsbedingungen und Rücktritt

Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Vorrauszahlung zu verlangen. Mietpreise können bei langfristigen Anmietungen angepasst werden.

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

Bei Rücktritt von einem zustande gekommenen Vertrag innerhalb von 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin werden 50%, innerhalb von 1 Woche 100% des vereinbarten Mietpreises fällig.

Alle längerfristigen Rücktritte berechtigen den Vermieter zur Berechnung einer Aufwandsentschädigung.


10. Gerichtstand 

Gerichtstand ist Wuppertal